Mietrecht 01 / 2025 Mietpreisbremse: Auskunftsverlangen keine Rüge Eine Rüge zur Mietpreisbremse muss konkrete Tatsachen enthalten. Ein bloßes Auskunftsverlangen reicht nicht aus, entschied das Landgericht und wies die Klage der Mieter auf Rückzahlung ab.