04 / 2024 Mieterhöhung: Abgrenzung Modernisierung zu Erhaltungsmaßnahmen
Eine Mieterin forderte zu viel gezahlte Miete zurück, da die Modernisierungsmieterhöhung unwirksam war. Das Gericht gab ihr recht: Die Vermieterin konnte nicht belegen, dass es sich nicht um reine Instandhaltung handelte.