04 / 2024

Lichtverschmutzung: Wenn die Nacht zum Tag wird

Editorial

Liebe Mitglieder, liebe Leserinnen und Leser,

Portrait von Rolf Bosse

Ihr Dr. Rolf Bosse

Vorsitzender Mieterverein zu Hamburg

beim Abfassen eines Editorials braucht es eines genauen Blicks in die sprichwörtliche Glaskugel. Welche Themen werden zum Zeitpunkt des Erscheinens aktuell und relevant sein? Noch besser wird es, wenn über ein Ereignis berichtet werden soll, das bei Redaktionsschluss noch nicht, aber bei Erscheinen bereits stattgefunden hat. Ursprünglich hatte unsere Bundesregierung für den 5. und 6. Dezember zum „Wohngipfel“ nach Hamburg eingeladen. Personen aus der Wohnungswirtschaft, den Verbänden und der Politik wollten sich an zwei Tagen mit der Lösung der Wohnungsnot befassen. Diese Planung zerstob mit der Regierungskoalition Anfang November. Stattdessen fand ein eintägiges Treffen mit weniger Brimborium am 5. Dezember in Berlin statt.

Weichenstellung an der Wahlurne

Allerdings hatte sich bereits vor Wochen mit „Offensiv für Wohnraum“ ein Aktionsbündnis zusammengeschlossen, das seither akribisch Aktionen, Kundgebungen und eine Demonstration plant, die den Wohngipfel begleiten sollten. Die Planung soll nicht umsonst gewesen sein; es ist auch ohne einen politischen Anlass dringend an der Zeit, machtvoll auf die bestehenden Probleme hinzuweisen. Gerade jetzt, im Wahlkampf, will das Bündnis den Menschen verdeutlichen, dass sie mit ihrer Entscheidung an der Urne die Weichen stellen Richtung Lösung oder Verschärfung.

Ich hoffe, dass Sie sich aktiv für Ihre Interessen eingebracht und die Demonstration am 5. Dezember besucht haben! Falls nicht: Was hat Ihnen gefehlt, um mitzumachen? Auch eine weitere Entwicklung wird beim Erscheinen dieses Textes fortgeschritten sein: Die Umstellung unserer digitalen Kommunikation. Wie so oft ließ sich der Zeitplan, den wir im vergangenen Heft skizziert haben, nicht einhalten – die erforderliche Software war erst Anfang Dezember einsatzbereit. Doch nun ist es endlich soweit, und Sie können mittlerweile im Mitglieder-bereich nicht nur einfach und schnell Ihr Anliegen unserer Rechtsabteilung oder Verwaltung schildern – Sie können sich nun auch jederzeit einen Überblick über den Sachstand Ihrer Anfragen verschaffen!

Ich habe große Erwartungen an unsere neuen Bearbeitungsprozesse. Mit der Vereinfachung der Verwaltung können wir uns endlich wieder unserer Kernaufgabe, der Betreuung unserer Mitglieder, widmen. Sicherlich werden Sie Veränderungen nicht sofort bemerken, vielleicht aber doch in den nächsten Wochen oder Monaten. Wie auch immer, ich bitte um eine Rückmeldung: Wie gefallen Ihnen unsere digitalen Pfade, ändert sich etwas an der Beratung? Wir brauchen Sie, um zu lernen, was wir besser machen können!

Mieterverein forciert Digitalisierung

Nun neigt sich das Jahr dem Ende entgegen und das nächste wirft bereits riesige Schatten. Kein Grund zur Beunruhigung. Bei allem Lärm und Getöse, das um die laufenden Umbrüche gemacht wird: Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Bleiben Sie gelassen und zuversichtlich!

Neben den anstehenden Wahlen wird auch der Mieterverein zu Hamburg seine turnusmäßige Mitgliederversammlung am 20. Mai 2025 durchführen. Merken Sie sich den Termin! Die Einladung folgt im nächsten Heft.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien etwas Ruhe und Besinnlichkeit während der anstehenden Feiertage und einen glücklichen Wechsel in ein gesundes Jahr 2025!

Ihr Dr. Rolf Bosse
Vorsitzender MIETERVEREIN ZU HAMBURG

Hamburg-Zahl

426

So viele Personenkraftwagen je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner gab es zum Stichtag 1. Januar 2024 in Hamburg – das sind vier Autos weniger als im Vorjahr. Damit hat die Hansestadt die zweitniedrigste Pkw-Dichte im Vergleich der Bundesländer (Berlin: 329 Pkw je Einwohner).

Quelle:  Statistikamt Nord

Portrait von Rolf Bosse

Bosses Blick

In seiner Kolumne „Bosses Blick“ schreibt der Vorsitzende des Mieter­vereins über ein wohnungspolitisches Thema, das für Hamburgs Mieterinnen und Mieter besonders wichtig ist. Bosse prangert ebenso kritisch wie meinungsstark Fehlentwicklungen an, kommentiert aktuelle Tendenzen auf dem Wohnungsmarkt, entwickelt neue Ideen und mischt sich mit deutlich vernehmbarer Stimme in Diskussionen ein.
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Mietrecht

Miete-Witz – ernsthaft betrachtet

Checkliste: Lichtemissionen in der Stadt

Mit Beginn der dunklen Jahreszeit sind Lichterketten und andere Licht-emittenten wieder häufiger zu sehen. Dabei werden gewerbliche Reklametafeln eher störend wahrgenommen als die Lichterkette am Balkon oder Außenleuchten an einer Hauswand. Was ist erlaubt und worauf sollten Mietende achten? Hier kommt es auf den Einzelfall an, daher nennen wir nur einige Beispiele:

    • Lichterketten dürfen am Balkon angebracht werden, soweit dadurch das durchschnittliche Empfinden von Dritten im Hinblick auf die Lichtemission nicht gestört wird. Ein wild blinkender bunter Strauß an Lampen einer Lichterkette ist sicherlich zu viel das Guten.
    • Dekoration an der eigenen Wohnungstür ist nur im üblichen Rahmen erlaubt. Gegen einen Adventskranz mit marginaler Beleuchtung wird niemand etwas einwenden.
    • Im Vordergarten oder auf der Terrasse können kleine Strahler dann angebracht werden, um die eigene Wohnung und Wand zu beleuchten. Sobald der Lichtkegel in eine andere Wohnung fällt, kann die Grenze des Zumutbaren überschritten sein.
    • Öffentlich-rechtliche Bestimmungen müssen bei der Inbetriebnahme von gewerblichen Leuchtflächen eingehalten werden. Dies zu überprüfen, kann im Einzelfall Aufgabe der Vermieterseite sein, wenn belastbare Indizien dafür sprechen, dass die Werte überschritten werden.
    • Möchten Mietende gerne Leuchten oder Ähnliches an der Hausfassade anbringen, ist zu beachten, dass jede bauliche Veränderung der vorherigen Genehmigung der Vermieterseite bedarf. Im Zweifel sollte zuvor der Mieterverein zu Hamburg befragt werden.

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