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Mit der Umsetzung der Grundsteuerreform in Hamburg müssen sich manche Mieterinnen und Mieter auf steigende Kosten einstellen, für andere dürfte die finanzielle Belastung jedoch sinken. Der Hintergrund: Ab 2025 wird die neue Berechnungsmethode angewendet, die eine realistischere Bewertung der Grundstücke ermöglicht. Die Grundsteuer wird zwar von der Eigentümerseite bezahlt, bei vermieteten Wohnungen darf sie jedoch über die Betriebskostenabrechnung auf Mieterinnen und Mieter umgelegt werden. Wie genau die Kosten sich nun ändern werden, variiert je nach Lage und Wert der Immobilie. Nach ersten Vergleichsrechnungen des Mietervereins dürfte es für Wohnungen mit Baujahr in den 1950er- bis 1970er-Jahren einen moderaten Anstieg geben, Altbauten in beliebten Stadtteilen wie Eimsbüttel, Eppendorf, Winderhude, Othmarschen und Hoheluft müssen mit deutlich höheren Kosten rechnen. Die gute Nachricht für alle Mieterinnen und Mieter in Neubauten: Dort wird die Grundsteuer tendenziell sinken.
Der Mieterverein zu Hamburg fordert gemeinsam mit seinem Dachverband, dem Deutschen Mieterbund, dass die Grundsteuer aus dem Katalog der Nebenkosten gestrichen wird, da es sich um eine Vermögenssteuer handelt. Diese Forderung zielt darauf ab, die finanzielle Belastung der Mieterinnen und Mieter zu verringern und die Verantwortung für die Grundsteuer den Eigentümern zuzuschreiben, da diese die direkten Nutznießer des Grundbesitzes sind.
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