Lesezeit ca. 1 Minute
Artikel der Ausgabe: 04 / 2024

Der Miete-Witz – ernsthaft betrachtet

Die Möglichkeit der Kündigung wegen Eigenbedarfs hängt über vielen Mieterhaushalten wie ein Damoklesschwert.

Humorvolle Illustration: Vor einem Mehrfamilienhaus steht einem Familie dem Vermieter gegenüber, der diese auf Grund von Eigenbedarf für seine Kakteensammlung kündigen möchte.

Kommentar des Mietervereins

Die Möglichkeit der Kündigung wegen Eigenbedarfs hängt über vielen Mieterhaushalten wie ein Damoklesschwert. Unsere Beratung ist voll von Fällen, in denen eine solche Kündigung ausgesprochen wurde, nachdem die Mietpreisbremse gezogen oder Ansprüche wegen Mängeln oder Betriebskosten geltend gemacht wurden. Wird das Mietverhältnis der Vermieterseite lästig, greift man anscheinend ohne Scham zur Kündigung und denkt sich einen Grund aus. Daher fordert der Deutsche Mieterbund vom Gesetzgeber, den Eigenbedarf einzuschränken und von den Gerichten, die Ernsthaftigkeit auf Vermieterseite strenger zu prüfen. Dazu gehört auch, Härtegründe auf der Mieterseite zu berücksichtigen. Diese liegen vor, wenn bei Abwägung der berechtigten Interessen beider Seiten der Auszug nicht zu rechtfertigen ist. Hier zieht die Mieterseite regelmäßig den Kürzeren. Selbst wenn, wie im Beispiel, gute Gründe für die Notwendigkeit des Verbleibs bestehen, entscheiden die Gerichte zugunsten des Eigenbedarfs. Auch das muss sich ändern, denn effektiver Mieterschutz ist nur mit einem effektiven Kündigungsschutz zu gewährleisten.

Dr. Rolf Bosse
Vorsitzender Mieterverein zu Hamburg

Ihre Meinung zählt!

Schicken Sie uns Ihr Feedback zu unseren Artikeln, Themenideen oder Hinweise per E-Mail an briefe@mieterjournal.de – wir freuen uns auf Ihre Ideen und Vorschläge!