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Artikel der Ausgabe: 01 / 2025

Der Miete-Witz – ernsthaft betrachtet

Vieles liegt im Auge des Betrachters. Schönheit zum Beispiel. Und auch Vorteile, die eine Wohnung ihren Nutzern bieten soll.

Idee für das Bild: Mieter- und Vermieterseite stehen in einem winzigen Badezimmer, worin sich auch eine Waschmaschine befindet. Einer der beiden hält eine Mieterhöhung in der Hand. Die Mieterseite sagt: „Wofür wollen Sie mehr Miete? Dass ich eine Waschmaschine habe?“ Die Vermieterseite antwortet: „Nein, dafür, dass sie in Ihr Bad passt!“

Kommentar des Mietervereins

Vieles liegt im Auge des Betrachters. Schönheit zum Beispiel. Und auch Vorteile, die eine Wohnung ihren Nutzern bieten soll. Hier wird es hakelig, wenn zwischen Vermieter- und Mieterseite die Bewertung von Ausstattungsmerkmalen auseinandergeht. Um die Miete zu erhöhen, muss man zunächst die ortsübliche Vergleichsmiete feststellen. Diese ergibt sich aus dem Mietenspiegel, der jede Baualtersklasse und jede Wohnungsgröße in die Wohnlagen „gut“ und „normal“ sortiert. Die so entstandenen Rasterfelder enthalten Spannen- und Mittelwerte. Ausgangspunkt für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete ist der Mittelwert. Möchte die Vermieterseite diesen überschreiten, muss die Ausstattung das hergeben. Hier wird gerne herausgestellt, wie toll die Wohnung doch sei, obwohl aus Mietersicht hierzu kein Anlass besteht. Die Aufgabe der Mieterseite ist dann, die Argumentation zu hinterfragen und sich rechtlich beraten zu lassen, bevor der Mieterhöhung zugestimmt wird. Tun Sie dies unbedingt! Jede unberechtigte Mieterhöhung ist eine zu viel.

Dr. Rolf Bosse
Vorsitzender Mieterverein zu Hamburg

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